I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz: „AGB“) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen im Sinne des § 1 UGB konzipiert. Diese AGB gelten für die ganze Geschäftsverbindung zwischen JOBAZON GmbH (in weiterer Folge kurz „JOBAZON“) und dem Unternehmen (kurz: „Unternehmen“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern. Diese AGB gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart haben.
Entgegenstehende oder von dieser AGB abweichende Bedingungen des Unternehmens werden seitens JOBAZON nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihre Geltung wird schriftlich durch JOBAZON ausdrücklich zugestimmt.
II. Unternehmensgegenstand JOBAZON veröffentlicht Stellenanzeigen im Internet auf der Website www.jobazon sowie in Partner- und Distributionskanälen.
JOBAZON bietet Unternehmen die Möglichkeit, auf die von Bewerbern auf der Website von JOBAZON gespeicherten und von den Bewerbern hierzu freigegebenen Daten zuzugreifen und mit Bewerbern auf deren Wunsch direkt in Kontakt zu treten.
III. Begriffsdefinition
Materialen:
Sämtliche von Unternehmen an JOBAZON übergebenen Dokumente wie zB. Fotos, Videos, Werbeeinschaltungen, Stellenausschreibungen, Logos, Marken etc.
Mitbewerber:
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen/Körperschaften, die ihre Waren und/oder Dienstleistungen in denselben oder ähnlichen Unternehmensgegenständen wie JOBAZON anbieten oder deren gesetzlicher Auftrag oder faktische Tätigkeit sich auf diese Sparten erstreckt.
IV. Rechte und Pflichten
Ein Vertrag kommt zwischen JOBAZON und dem Unternehmen schriftlich bzw. konkludent durch Inanspruchnahme der Leistungen von JOBAZON zustande. E-Mail und Fax genügen der Schriftform. Das Unternehmen ist nach Zugang des Auftrages bei JOBAZON (sei dies schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail) an den von ihm erteilten Auftrag gebunden und kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen bzw. stornieren. JOBAZON ist berechtigt einen Vertragsabschluss ebenso wie einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die von JOBAZON erworbenen Produkte dürfen nur für eigene Zwecke verwendet werden und nicht gegenüber Dritten beworben oder veräußert werden. Das Unternehmen stellt Inhalte für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung selbst oder durch Dritte zur Verfügung. Diese werden von JOBAZON, oder das Unternehmen selbst, gemäß den Bestimmungen dieser AGB eingepflegt und veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart, so erfolgt die Veröffentlichung ehestmöglich nach Abschluss des Vertrags. JOBAZON ist nicht verpflichtet die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten oder von diesem selbst veröffentlichten Materialen weder vor deren Veröffentlichung, noch danach zu überprüfen. JOBAZON übernimmt daher keine Haftung für allfällig rechtswidrige Inhalte. Das Unternehmen wird JOBAZON völlig schad- und klaglos halten, sollte JOBAZON aufgrund von diesbezüglichen Rechtsverstößen des Unternehmens durch Dritte in Anspruch genommen werden.
Das Unternehmen ist für die vollständige Anlieferung bzw. Verwendung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Inhalte und Materialen verantwortlich. Die Veröffentlichung eigener Tracking Codes und interaktiver Elemente ist unzulässig. Mit der Übergabe bzw. Anlieferung der Inhalte und Materialien bestätigt das Unternehmen, dass es selbst Urheber, Markenrechts- bzw. Patentinhaber dieser Inhalte und Materialien ist oder über die ausreichende Berechtigung zur Verwendung dieser Inhalt und Materialien für die gesamte Dauer der Verwendung verfügt.
Etwaige Verzögerungen inhaltliche oder technischer Natur, die durch das Unternehmen entstehen, sind nicht durch JOBAZON zu vertreten.
Ebenso ist es unzulässig von der Anzeige auf Websites von Mitbewerbern; andere Inhalte, welche von Mitbewerbern erstellt wurden oder sonstige Inhalte, die textliche, bildhafte oder kontextuelle Hinweise auf Mitbewerber enthalten, zu verweisen.
JOBAZON behält sich das Recht vor Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. jederzeit zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für JOBAZON aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies ist beispielweise dann der Fall, wenn der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf JOBAZON:
Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben
Nach Veröffentlichung von freigegebenen Inhalten sind Änderungswünsche, sofern diese nicht durch das Unternehmen selbst umgesetzt werden, entgeltpflichtig. Geringfügige Änderungen werden im Regelfall – jedoch nach freiem Ermessen von JOBAZON –entgeltfrei vorgenommen.
JOBAZON ist berechtigt, Inserate, Arbeitgeberprofile etc. im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit bei Medien- und Partnerkanälen zu verbreiten und zu verwerten. Die Auswahl bleibt JOBAZON vorbehalten. JOBAZON ist nicht verpflichtet Daten und sonstige Materialien nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren.
JOBAZON ist nicht verpflichtet das Inserat des Kunden samt Bewerbung und Anhänge, egal welcher Medienart auch immer, zu überprüfen und übernimmt keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte des Inserats oder der Verletzung der Rechte Dritter. Das Unternehmen wird JOBAZON, sollte dieses von Dritten in Anspruch genommen werden, völlig schad- und klaglos halten.
Die Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Bewerber erfolgt unmittelbar und ohne Zwischenschaltung von JOBAZON. JOBAZON übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung und haftet insbesondere nicht für den Inhalt der zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen geführten Korrespondenz sowie allfälliger Verhandlungen zwischen diesen beiden.
V. Werknutzunsgbewilligung
Für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Parteien gemäß Punkt I. dieser AGB räumt das Unternehmen JOBAZON eine uneingeschränkten Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. JOBAZON ist berechtigt diese Materialien im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Unternehmens und von JOBAZON zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Logos des Unternehmens.
Ebenso ist JOBAZON zur Erfüllung des Vertragszwecks berechtigt Materialien des Unternehmens für die weitere Verwendung zu bearbeiten. Die Nutzungsbewilligung des Unternehmens für von JOBAZON bearbeitete Inhalte des Unternehmens endet mit Beendigung des zu Grunde liegenden Vertrages. Im Fall von kostenlosen Services endet der Vertrag nach schriftlicher Aufforderung durch das Unternehmen.
Das Unternehmen sichert zu, über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die es zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch über die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen und zur Übertragung berechtigt zu sein. Das Unternehmen hält JOBAZON diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
Sofern das Unternehmen ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist es verpflichtet, dies JOBAZON unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei JOBAZON mit einem Ersuchen um Löschung oder eine Person, die ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht an dem vom Unternehmen eingebrachten Inhalt, behauptet, meldet, wird JOBAZON diesen an das Unternehmen weiterverweisen.
JOBAZON wird im Sinne von „notice and take down“ etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte vom Netz nehmen und das Unternehmen von einer Anspruchstellung informieren. JOBAZON wird den Anspruchsteller über die Identität des Unternehmens unterrichten und diesen an das Unternehmen weiterverweisen. JOBAZON ist berechtigt sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mitzuübertragen, ohne dass es der Zustimmung des Unternehmens bedarf.
VI. Verwendung der Informationen
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die es im Rahmen der Geschäftsverbindung mit JOBAZON erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.
Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Die Verwendung für sonstige Zwecke (Werbung etc.) ist ebenso wie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder die Verwendung durch Dritte untersagt.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird JOBAZON schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen JOBAZON geltend gemacht werden.
VII. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Der Preis wird von JOBAZON nicht im Vorhinein festgelegt, sondern wird im Sinne des § 22(3) Z 1 Dienstleistungsgesetz auf Anfrage mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall, also individuell konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.
Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Unternehmen per E-Mail oder per Postweg zugesandt. Das Unternehmen erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort nach Erhalt fällig.
Zahlungen an JOBAZON haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von JOBAZON namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von JOBAZON bekannt gegebenen Konto maßgeblich.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen, auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung und Betreibung, auch die Kosten eines von JOBAZON beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
Sofern JOBAZON das Mahnwessen selbst vornimmt, steht JOBAZON für jede einzelne Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von € 40,00 zu.
Vom Unternehmen geltend gemachte Ansprüche berechtigen dieses nicht vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch das Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist JOBAZON nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
VIII. Dauer
Verträge werden entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats (einlangend) schriftlich kündigen.
Unentgeltliche Produkte können bis auf Widerruf genutzt werden. JOBAZON behält sich vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern bzw. diese aus dem Produktportfolio zu nehmen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können sowohl JOBAZON als auch das Unternehmen die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Unternehmens gegen diese AGB und sonstige vertraglichen Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.
IX. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
JOBAZON gewährleistet eine dem üblichen aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Unternehmen gewünschten Informationen bzw. Stellenausschreibungen auf dem Arbeitgeberprofil und den Partner- und Distributionskanälen von JOBAZON. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Informationen liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.
JOBAZON sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffs auf die Website zu; das Unternehmen ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Programmen und Hardware nicht zugesichert werden kann. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und ähnliche Arbeiten, welche die Benutzung beeinträchtigen können, werden von JOBAZON soweit möglich, vorab online angekündigt und so vorgenommen, dass Ausfallzeiten möglichst nicht auftreten. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen JOBAZON nicht gestellt werden.
JOBAZON haftet nicht bei vorübergehender Nichterreichbarkeit, insbesondere wenn dies auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.
JOBAZON haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch JOBAZON wird in jedem Fall vertraglich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder Personenschäden.
JOBAZON haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.
Das Unternehmen sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Das Unternehmen wird JOBAZON diesbezüglich völlig schad- und klaglos halten und freistellen, sofern JOBAZON von dritter Seite in Anspruch genommen wird. Ebenso wenig haftet JOBAZON für Schäden, welcher Art auch immer, die beim Unternehmen und/oder Bewerber im Zusammenhang mit der zwischen diesen geführten Kommunikation oder der Vertragsanbahnung entstehen.
X. Zustimmung zum Erhalt von Werbung
Das Unternehmen stimmt zu von JOBAZON bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen von rollingpin.com per E-Mail, Telefax, sonstige Kommunikationsmittel z.B in sozialen Medien oder auch per Telefon kontaktiert zu werden.
Das Unternehmen ist berechtigt diese Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Information per E-Mail an office@JOBAZON oder mittels des jeweiligen Abmelde-Links im Newsletter kostenlos zu widerrufen.
XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu JOBAZON, auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung, ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Auf die Geschäftsbeziehung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Vereinbarungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
Die für sämtliche Informationen und die AGB sowie für die Kommunikation zwischen JOBAZON und dem Unternehmen maßgebliche Sprache ist Deutsch. Nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden aller Art sind JOBAZON auf deren Verlangen auch in einer von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher verfassten und beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
JOBAZON ist berechtigt, solange das Unternehmen keine geänderten Kontaktdaten ausdrücklich bekannt gibt, sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Rechnungen, etc. im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, an die JOBAZON im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekanntgegebenen oder verwendeten Kontaktdaten zu richten. Das Unternehmen verpflichtet sich die von ihm im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail- Adressen stets für Mitteilungen von JOBAZON empfangsbereit zu halten (insbesondere die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen) und diese zumindest täglich abzurufen. Weiters verpflichtet sich das Unternehmen allfällige Änderungen der E-Mail-Adresse oder Kontaktdaten unverzüglich an JOBAZON bekannt zu geben. Per E-Mail versendete Mitteilungen gelten, soweit diese an eine im Sinn dieses Punktes gültige E-Mailadresse versandt wurden, als am nächsten Werktag beim Unternehmer zugegangen, soweit diese an eine im Sinn dieses Punktes gültige E-Mailadresse versandt wurden, als am nächsten Werktag beim Unternehmer zugegangen, soweit dieser nicht beweist, dass ihm die Mitteilung tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung seinerseits kausal war.
Mitteilungen des Unternehmens an JOBAZON sind an die im Impressum der Unternehmenshomepage von JOBAZON (http://www.JOBAZON) angeführten Adressen zu richten.
XII. Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon in ihrer Wirksamkeit unberührt. Diesfalls sind die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem mit ihnen angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am Nächsten kommen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.
Zuletzt geändert: 10.08.2021